Die nun erteilte Genehmigung ist Teil einer Planung, die mindestens seit 2020 verfolgt wird. Bereits mit der Drucksache 0104/2020 wurde der Standort Deerth als künftiger Zentralstandort vorgeschlagen. 2021 beschloss der Verwaltungsrat, die Planung bis zur Genehmigungsreife fortzuführen. Damit war der Standort politisch faktisch gesetzt, lange bevor die naturschutzrechtliche Ausnahmeprüfung im Landschaftsschutzgebiet abgeschlossen wurde.
Der Naturschutzbeirat sieht hierin eine problematische Vorfestlegung. Wenn ein Standort über Jahre planerisch, finanziell und organisatorisch vorbereitet wird, entsteht ein erheblicher Umsetzungsdruck. Eine ergebnisoffene Alternativenprüfung wird dadurch faktisch erschwert. Eine transparente, öffentlich nachvollziehbare vergleichende Prüfung von Alternativflächen außerhalb des Landschaftsschutzgebiets ist in den vorliegenden Unterlagen nicht dokumentiert.
Hinzu kommt eine deutliche Kostensteigerung: Während 2020 noch von rund 2,95 Millionen Euro Baukosten ausgegangen wurde, belaufen sich die aktuellen Plankosten inzwischen auf knapp 3,99 Millionen Euro – eine Steigerung von über einer Million Euro innerhalb weniger Jahre. Zusätzlich entstehen jährliche Belastungen durch Abschreibungen und Zinsen im sechsstelligen Bereich. Trotz dieser erheblichen finanziellen Dimension soll ein rund 1.300 Quadratmeter großer Neubaukomplex mit Werkstatt, Fahrzeughalle, Schulungsräumen, Zerwirkraum, Holzlager und ausdrücklicher Erweiterungsoption im Landschaftsschutzgebiet realisiert werden.
Der geplante Komplex ist keine untergeordnete Nebenanlage, sondern eine dauerhafte strukturelle Konzentration. Besonders kritisch bewertet der Beirat die ausdrücklich vorgesehene lineare Erweiterungsmöglichkeit der Baukörper. Ein Schutzgebietsvorhaben, das von Beginn an für spätere Ausdehnungen konzipiert ist, überschreitet aus Sicht des Beirats die Schwelle dessen, was als landschaftsangepasste Maßnahme vertretbar erscheint.
Waldflächen übernehmen zentrale Funktionen für Klimaanpassung, Wasserrückhalt und Erholungsnutzung. Ihre dauerhafte bauliche Inanspruchnahme steht im Spannungsverhältnis zu kommunalen Klima- und Nachhaltigkeitszielen. Der Naturschutzbeirat sieht hier einen grundsätzlichen Zielkonflikt zwischen organisatorischer Effizienz und langfristigem Landschaftsschutz.
Zudem stellt sich die Frage der Bürgerbeteiligung. Die Planung reicht mehrere Jahre zurück, eine breite öffentliche Diskussion über die Standortwahl im Landschaftsschutzgebiet hat jedoch nicht stattgefunden. Bei Eingriffen dieser Größenordnung in ein Schutzgebiet erwartet der Naturschutzbeirat eine frühzeitige und transparente Einbindung der Öffentlichkeit.
Der Privilegierung für dieses Projekt hat die Bauordnung bereits ausgesprochen, obwohl die Stellungnahme der Forstbehörde (Wald und Holz) noch gar nicht vorlag.
Das ist besonders ungeschickt, weil der Antragsteller WBH vertreten wird von Herrn Keune als Vorstandsvorsitzender, der zugleich auch der technische Beigeordnete der Stadt Hagen ist, dessen Fachbereich für die Erteilung der Privilegierung zuständig ist.
Der Naturschutzbeirat hält daher fest: Das Vorhaben ist fachlich nicht zustimmungsfähig. Die langfristigen Auswirkungen auf Landschaft, Klima und Erholungsfunktion wiegen schwerer als die organisatorischen Vorteile einer Zentralisierung.
Wenn Schutzgebiete über Jahre planerisch vorbereitet und trotz wachsender Kosten baulich in Anspruch genommen werden, verliert der Landschaftsschutz seine verbindliche Wirkung. Genau an dieser Stelle zieht der Naturschutzbeirat eine klare rote Linie – im Interesse der Natur, des Klimas und der Bürgerinnen und Bürger dieser Stadt.